FDP-Ratsfraktion Ronnenberg fordert Entfall der Hundesteuer für Tierheim-Hunde
Der § 5 der „Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Ronnenberg“ gewährt eine Steuerbefreiung von Hunden, die eine bestimmte Funktion ausüben wie z.B. Diensthunde, Blindenführhunde, Gebrauchshunde Forstdienst etc.. Für viele Menschen erfüllt jedoch auch ein „normaler Familienhund“ die Verbesserung der sozialen Kompetenz, psychischen Gesundheit und Teilhabe am sozialen Leben. Durch die Steuerbefreiung soll ein Anreiz geschaffen werden, vorrangig Hunde aus entsprechenden Einrichtungen zu erwerben. So setzt die Stadt Ronnenberg ein tierfreundliches Signal, die Verantwortung für einen Hund zu übernehmen. Das Tier bekommt eine neue Chance, und die Halter leisten einen aktiven Beitrag zum Tierschutz. Die FDP würde es begrüßen, wenn diese Maßnahme rückwirkend zum 1.1.2023 in Kraft treten könnte.